Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Tonwerk Studio Wien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Beauftragung der Leistungen von Tonwerk Studio Wien, Neubaugasse 64/12, 1070 Wien, Austria, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 1 524 78 36.
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Tonwerk Studio Wien und seinen Kundinnen und Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Beauftragung, Buchung, Annahme eines Angebots, Nutzung der Räumlichkeiten oder Inanspruchnahme von Leistungen erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn Tonwerk Studio Wien diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des KSchG als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
2. Leistungsumfang
Tonwerk Studio Wien erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Gesangsaufnahmen
- Instrumentalaufnahmen
- Sprachaufnahmen für Werbung und Podcasts
- Mixing und Mastering
- Songproduktion und Arrangement
- Audiobearbeitung und Restauration
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte heranzuziehen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
- Die Kundin bzw. der Kunde stellt sicher, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
- Die Kundin bzw. der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, technische Verwendbarkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
- Die Kundin bzw. der Kunde hat Termine pünktlich einzuhalten und Anweisungen im Studio zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Ordnung und den sorgsamen Umgang mit Equipment.
- Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Schäden, die durch schuldhafte unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigung von Studioeinrichtung oder technischem Equipment verursacht werden.
Bei Aufnahmen mit mehreren Mitwirkenden hat die Kundin bzw. der Kunde sicherzustellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen und Rechte vorliegen.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Preisliste von Tonwerk Studio Wien angegebenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus können angemessene Mahn- und Inkassospesen geltend gemacht werden, soweit diese erforderlich und gesetzlich zulässig sind.
Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten.
5. Stornierung und Rückerstattung
Stornierungen oder Terminverschiebungen sind so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei Tonwerk Studio Wien.
- Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Stornogebühr in angemessener Höhe verrechnet werden.
- Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann der volle oder ein wesentlicher Teil des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Arbeiten, reservierte Studiozeiten und angefallene Fremdkosten sind jedenfalls zu bezahlen.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur, soweit Tonwerk Studio Wien die Leistung aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich von Tonwerk Studio Wien liegen, nicht erbringen kann und keine Ersatzleistung angeboten wird.
Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
6. Haftungsbeschränkung
Tonwerk Studio Wien haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tonwerk Studio Wien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig,
- Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen der Kundin bzw. des Kunden, sofern kein Verschulden von Tonwerk Studio Wien vorliegt,
- technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die trotz angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar waren,
- inhaltliche oder rechtliche Mängel von durch die Kundin bzw. den Kunden bereitgestellten Materialien.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Geistige Eigentumsrechte
Alle Rechte an vorbestehenden Werken, Aufnahmen, Arrangements, Bearbeitungen, Mixes, Masters, Templates, Konzepten, Methoden und sonstigen von Tonwerk Studio Wien erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Tonwerk Studio Wien bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Die Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Ergebnissen erfolgt nur im vereinbarten Umfang und erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen.
Die Kundin bzw. der Kunde sichert zu, dass übermittelte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Für etwaige Ansprüche Dritter aufgrund rechtswidriger oder unberechtigter Inhalte stellt die Kundin bzw. der Kunde Tonwerk Studio Wien im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos.
Tonwerk Studio Wien ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, anonymisierte Ausschnitte oder Referenzen zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern dadurch keine schutzwürdigen Interessen der Kundin bzw. des Kunden verletzt werden und keine entgegenstehende schriftliche Vereinbarung besteht.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Tonwerk Studio Wien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Terminorganisation, Rechnungslegung, Kommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Je nach Art der Leistung können im Rahmen von Studioaufnahmen auch Sprach- und Tonaufnahmen personenbezogene Daten darstellen. Die Verarbeitung erfolgt nur insoweit, als sie für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von Tonwerk Studio Wien, sofern eine solche bereitgestellt wird.
9. Höhere Gewalt
Tonwerk Studio Wien haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Brand, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende Ereignisse.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Ist die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit gesetzlich zulässig.
10. Änderungen der Bedingungen
Tonwerk Studio Wien behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots.
Änderungen werden der Kundin bzw. dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht die Kundin bzw. der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist und werden Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin in Anspruch genommen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wurde.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmerinnen und Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
12. Kontaktinformationen
Kontakt für Anfragen, Terminvereinbarungen und rechtliche Mitteilungen:
- Tonwerk Studio Wien
- Neubaugasse 64/12, 1070 Wien, Austria
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: +43 1 524 78 36
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: Juni 2026